AGB
Geschrieben von: Administrator
Montag, den 08. April 2013 um 13:27 Uhr
E-Mail

AGB für Buchungen von Künstlern sowie sonstigen von Media 4 Artist vermittelten

Personen

Unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Buchungen von Künstlern und anderen von der Agentur Media 4 Artist vermittelten Personen liegen die Empfehlungen und Richtlinien der (Media 4 Artist lizenzierter Künstleragenturen) für branchenübliche Buchungsbedingungen zu Grunde.

§1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Künstlern, der Agentur Media 4 Artist und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die genannten Parteien sollen dabei vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.

§2 Buchungsgrundlagen

Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Künstlers ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
Sofern nicht anders festgelegt, schuldet der Kunde der Agentur das Künstlerhonorar einschließlich der Vermittlungsprovision. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Künstler mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Die Aufrechnung gegenüber der Agentur ist nur mit anerkannten oder gerichtlich festgestellten Zahlungsansprüchen möglich. Der Kunde schuldet das Künstler-Honorar und die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen. Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.

§3 Buchungsmodalitäten

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach. Der Anspruch auf eine Festbuchung steht nur dem Kunden mit der erstrangigen Option zu.

Festbuchungen

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen, unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten des Engagements.

Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Künstlers möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Künstler - Honorars.

§4 Annullierung                                                                                                                                                                

Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung. 

Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren. Erfolgt die Annullierung durch den Künstler, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Sollte dies nicht gelingen, haftet die Agentur nicht für den Ausfall.

§5 Arbeitszeit

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Künstlers am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit. Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet. Die gemeinsame An- und Abreise von Künstler und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. Die gemeinsame An- und Abreise bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

§6 Künstler-Honorar

Das Künstler-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte.

Künstlertarif

Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen mit Bekleidung und zum Künstler gehörenden Accessoires (Instrument, T-Shirt, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen usw.), die in Verbindung mit Künstler gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

Sonderhonorar

Miederwaren, Tageswäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Künstlertarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Halbtags- und Stundenbuchungen

Das Künstler-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Künstlern 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Künstlern und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

§7 Reisekosten

Reisetageersatz

Die An- und Abreise des Künstlers zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Künstler erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bei bis zu 2 Arbeitstagen: Tageshonorar, bei bis zu 4 Arbeitstagen: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag.

Reisespesen

Bei am Arbeitsort ansässigen oder Künstlern, die nicht anreisen müssen, werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Künstlers die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist der Künstler für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstage entsprechend aufzuteilen.

§8 Zahlungskonditionen

Das Künstler-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen sowie die Vermittlungsprovision werden in Landeswährung oder in EUR zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EUR zu erfolgen.

§9 Reklamation

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, mindert sich die Zahlungspflicht für diesen Künstler . Bei schuldhafter Verspätung des Künstlers (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Künstler entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Künstler seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

§10 Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Künstler-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform dem Kunden für ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland zur ausschließlichen Nutzung eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. 
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Künstler namens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§11 Nutzung für Selbstdarstellungen und Eigenwerbung

Es gilt als vereinbart, dass die Agentur Media 4 Artist, die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte (wie Fotografien, Videos, usw.), des gebuchten ,Künstlern ohne Entgelt, zum Zwecke der Eigenwerbung im Auftrag des Künstlers verwenden darf (insbesondere für Künstler-Set-Karten und die Internetpräsenz des Künstlers und der Agentur). Kunde wird der Agentur von allen zur Nutzung ausgewählten Aufnahmen einen hochwertigen Abzug als Belegexemplar zur Verfügung stellen.

§12 Versicherungen und Steuern

Der Künstler verpflichtet sich, alle notwendigen Versicherungen, sofern sie den Künstler selbst betreffen, für den jeweiligen Buchungszeitraum selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Für besonders risikoreiche Buchungen ist eine Sondervereinbarung zu treffen.
Sofern keine anderslautende Bestimmung besteht, arbeitet der Künstler als Selbständiger mit Gewerbeschein und versteuert seine Honorare selbst.

§13 Abwerbung

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, die an der Buchung direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben. Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von Media 4 Artist vermittelten Künstler und anderen Personen, solange diese sich von der Agentur vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von einem Jahr nur in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Bezahlung einer Entschädigung eines Jahresgehaltes/Jahresprovisionsvolumens des abgeworbenen Künstlern /Mitarbeiters/Beteiligten, mindestens jedoch EUR 10.000.

§14 Haftung

Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt Media 4 Artist nicht. Insbesondere haftet Media 4 Artist nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso wenig haftet Media 4 Artist, wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgend eine Weise gehindert wird. 
Media 4 Artist haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen von Media 4 Artist selbst betrifft. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch leitende Mitarbeiter der Agentur.
Die Agentur Media 4 Artist selbst übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Künstlern, Kunden und Dritten. Ebenso wenig haftet Media 4 Artist bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Personen. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Künstler abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Künstler berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Künstlers sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Hairstyling und Make-up ist der Künstler nicht verantwortlich.

§15 Schlußbestimmungen

Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Künstler und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur, Berlin. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, den Künstler während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten. 
Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Kunden und Künstler /vermittelte Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Berlin als Sitz der Agentur Media 4 Artist.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. April 2013 um 14:01 Uhr